Salzburger Gastwirteverband

Satzungen des Salzburger Gastwirteverbandes

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Name und Sitz des Vereines
Der Verein führt den Namen „Salzburger Gastwirteverband“ und hat seinen Sitz beim jeweiligen Obmann.

§ 2 Tätigkeitsbereich des Vereines
Der „Salzburger Gastwirteverband“ erstreckt seine Tätigkeit auf das ganze Landesgebiet. Er übt seine Tätigkeit mit Ausschluss jeglicher Parteipolitik aus.

§ 3 Aufgaben und Zweck des Vereines
Der „Salzburger Gastwirteverband“ verfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften folgende Zwecke:

  1. Die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder als Angehörige
    des salzburger Gast- und Schnkgewerbes (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Gastwirtschaften, Kaffeehäuser, Kaffeeschenken etc.) nach jeder Richtung hin wahrzunehmen.
  2. Die wirtschaftlichen, finanziellen, sozialen, rechtlichen und sonstigen Belange dieses Berufsstandes gegenüber allen hiefür zuständigen Stellen des Bundes, der Länder, Gemeinden und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften in der geeigneten Form zu vertreten.
  3. Einrichtungen zu schaffen, die der fachlichen Ertüchtigung dienen, wie zum Beispiel Kurse, Exkursionen etc.
  4. Das Standesbewusstsein zu heben und zu erhalten, die Kameradschaft und die Geselligkeit zu pflegen.
  5. Soziale Einrichtungen zu schaffen, durch die in Not geratene Mitglieder unterstützt werden können (Unterstützungsfonds).
  6. Mittel aufzubringen, die für die Berufsbildung verwendet werden können, deren Förderung als wichtige Aufgabe erklärt wird.
  7. Einrichtungen zu schaffen, die es ermöglichen, Untersuchungen betriebswirtschaftlicher Natur durchzuführen; deren Ergebnisse sind auszuwerten.
  8. Eine unentgeltliche Stellenvermittlung für das Inland zu schaffen;
  9. Das Ansehen des Berufsstandes zu schützen, die Freude an der Berufsausbildung zu vertiefen und die innere Verbundenheit zu stärken.

Gemeinsam sind wir stark

§ 4 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes und ihre Aufbringung
Um es dem „Salzburger Gastwirteverband“ zu ermöglichen, diese Aufgaben und diesen Zweck des Vereines erfüllen zu können, werden alle einem Verein auf Grund der Gesetze zustehenden Mittel angewendet.

Zu diesen Mitteln zählen insbesonders:

  1. Eingaben und Gutachten, die Vorschläge und Anträge enthalten; Beurteilung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; Vorsprachen bei den zuständigen Stellen.
  2. Beteiligung an den Wahlen in die Kammern der gewerblichen Wirtschaft und in sonstige Körperschaften mit Aufgaben einer Interessenvertretung (z.B. Meisterkrankenkassen).
  3. Herausgabe von Fachzeitungen, Fachschriften und Fachbüchern.
  4. Bestellung von Fachzeitungen zu Verbandsorganen.
  5. Unentgeltliche Beratung der Mitglieder in allen beruflichen Angelegenheiten. Soweit hiezu nur befugte Personen (Wirtschaftst- reuhänder, Anwälte, Steuerberater u.a.) berechtigt sind, Vorsorge durch Bestellung dieser Personen.
  6. Durchführung von Kursen, Exkursionen, Vorträgen.
  7. Abhaltung geselliger und kameradschaftlicher Veranstaltungen.
  8. Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit anderen Vereinen, die ebenfalls Interessen des salzburger Gastgewerbes wahrnehmen.
  9. Beitritt zu internationalen Verbänden des Hotels- und Gast- und Schankgewerbes.
  10. Herausgabe von Mitteilungsblättern für die Mitgliederund fachlichen Informationen für die Zeitungen des Inlandes.
  11. Veranstaltungen von Pressekonferenzen.
  12. Pflege der Gemeinschaftswerbung durch Bildung von Werbegemeinschaften, allenfalls Durchführung von Werbungen für Mitgliedsbetriebe (Einzel- und Gemeinschaftswerbung im In- und Ausland).

§ 5 Mitglieder

#Ordentliche Mitglieder
Dem „Salzburger Gastwirteverband“ können als ordentliche Mitglieder alle physischen und juristischen Personen angehören, die eine Gast- und Schankgewerbekonzession mit einer oder mehreren Berechtigungn nach § 16 Gewerbeordnung innehaben oder ausüben. Dazu gehören bei verpachteten Betrieben auch die Pächter, dann die Geschäftsführer und Stellvertreter, sowie die leitenden Angestellten. Ordentliche Mitglieder des „Salzburger Gastwirteverbandes“ können auch Familienangehörige der oben angeführten Personen werden.

Vorstand des Salzburger Gastwirteverbandes

Obmann

Ernst Kronreif, Salzburgerstraße 84, 5400 Hallein-Taxenbach
Tel. 0664/88319620, gasthof@hohlwegwirt.at, www.hohlwegwirt.at

Obmann-St.
Josef Herzmaier, Kirchboden 75/13, 5602 Wagrain
Tel. 0664/1355132

Obmann-St.
Franz Schneider, Marktplatz 2, 5541 Altenmarkt
Tel. 0664/2523291

Schriftführer
Gerhard Wageneder, Markt 29, 5441 Abtenau
Tel. 06243/224000

Schriftführer St.
Christine Rötzer, Markt 30a, 5602 Wagrain
Tel. 0664/3587309

Kassier
Rupert Prommegger, Dorstraße 7, 5611 Großarl
Tel. 0664/8405362

Kassier-Stellv.
Albert Ebner, Hintersee 4, 5324 Hintersee
Tel. 0676/789000, www.hintersee.at