Allergeninformationsverordnung

Mit 13.12.2014 tritt die Allergeninformationsverordnung in Kraft. Danach werden Gastronomen verpflichtet, jene 14 Stoffe und Zutaten in ihren Gerichten zu kennzeichnen, die Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Die Betriebe können zwischen schriftlicher und mündlicher Informationsweitergabe wählen. Die Wirtschaftskammer unterstützt Sie dabei.

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