Wiener Gastwirteverband

Satzungen des Wiener Gastwirteverbandes

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Name und Sitz des Vereines
Der Verein führt den Namen „Wiener Gastwirteverband“ und hat seinen Sitz beim jeweiligen Obmann.

§ 2 Tätigkeitsbereich des Vereines
Der „Wiener Gastwirteverband“ erstreckt seine Tätigkeit auf das ganze Landesgebiet. Er übt seine Tätigkeit mit Ausschluss jeglicher Parteipolitik aus.

§ 3 Aufgaben und Zweck des Vereines
Der „Wiener Gastwirteverband“ verfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften folgende Zwecke:

  1. Die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder als Angehörige
    des wiener Gast- und Schnkgewerbes (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Gastwirtschaften, Kaffeehäuser, Kaffeeschenken etc.) nach jeder Richtung hin wahrzunehmen.
  2. Die wirtschaftlichen, finanziellen, sozialen, rechtlichen und sonstigen Belange dieses Berufsstandes gegenüber allen hiefür zuständigen Stellen des Bundes, der Länder, Gemeinden und sonstigen öffentlich- rechtlichen Körperschaften in der geeigneten Form zu vertreten.
  3. Einrichtungen zu schaffen, die der fachlichen Ertüchtigung dienen, wie zum Beispiel Kurse, Exkursionen etc.
  4. Das Standesbewusstsein zu heben und zu erhalten, die Kameradschaft und die Geselligkeit zu pflegen.
  5. Soziale Einrichtungen zu schaffen, durch die in Not geratene Mitglieder unterstützt werden können (Unterstützungsfonds).
  6. Mittel aufzubringen, die für die Berufsbildung verwendet werden können, deren Förderung als wichtige Aufgabe erklärt wird.
  7. Einrichtungen zu schaffen, die es ermöglichen, Untersuchungen betriebswirtschaftlicher Natur durchzuführen; deren Ergebnisse sind auszuwerten.
  8. Eine unentgeltliche Stellenvermittlung für das Inland zu schaffen;
  9. Das Ansehen des Berufsstandes zu schützen, die Freude an der Berufsausbildung zu vertiefen und die innere Verbundenheit zu stärken.

Gemeinsam sind wir stark

§ 4 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes und ihre Aufbringung
Um es dem „Wiener Gastwirteverband“ zu ermöglichen, diese Aufgaben und diesen Zweck des Vereines erfüllen zu können, werden alle einem Verein auf Grund der Gesetze zustehenden Mittel angewendet.

Zu diesen Mitteln zählen insbesonders:

  1. Eingaben und Gutachten, die Vorschläge und Anträge enthalten; Beurteilung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen; Vorsprachen bei den zuständigen Stellen.
  2. Beteiligung an den Wahlen in die Kammern der gewerblichen Wirtschaft und in sonstige Körperschaften mit Aufgaben einer Interessenvertretung (z.B. Meisterkrankenkassen).
  3. Herausgabe von Fachzeitungen, Fachschriften und Fachbüchern.
  4. Bestellung von Fachzeitungen zu Verbandsorganen.
  5. Unentgeltliche Beratung der Mitglieder in allen beruflichen Angelegenheiten. Soweit hiezu nur befugte Personen (Wirtschaftst- reuhänder, Anwälte, Steuerberater u.a.) berechtigt sind, Vorsorge durch Bestellung dieser Personen.
  6. Durchführung von Kursen, Exkursionen, Vorträgen.
  7. Abhaltung geselliger und kameradschaftlicher Veranstaltungen.
  8. Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit anderen Vereinen, die ebenfalls Interessen des wiener Gastgewerbes wahrnehmen.
  9. Beitritt zu internationalen Verbänden des Hotels- und Gast- und Schankgewerbes.
  10. Herausgabe von Mitteilungsblättern für die Mitgliederund fachlichen Informationen für die Zeitungen des Inlandes.
  11. Veranstaltungen von Pressekonferenzen.
  12. Pflege der Gemeinschaftswerbung durch Bildung von Werbegemeinschaften, allenfalls Durchführung von Werbungen für Mitgliedsbetriebe (Einzel- und Gemeinschaftswerbung im In- und Ausland).

§ 5 Mitglieder

#Ordentliche Mitglieder
Dem „Wiener Gastwirteverband“ können als ordentliche Mitglieder alle physischen und juristischen Personen angehören, die eine Gast- und Schankgewerbekonzession mit einer oder mehreren Berechtigungn nach § 16 Gewerbeordnung innehaben oder ausüben. Dazu gehören bei verpachteten Betrieben auch die Pächter, dann die Geschäftsführer und Stellvertreter, sowie die leitenden Angestellten. Ordentliche Mitglieder des „Wiener Gastwirteverbandes“ können auch Familienangehörige der oben angeführten Personen werden.

Vorstand des Wiener Gastwirteverbandes

Präsident
Gkfm. Ferdinand Bauer, 1070 Wien, Neustiftgasse 4
Café Volkstheater

Vizepräsident
Komm. Rat Walter Dreier, 1030 Wien, Juchgasse 23
Café Dreier

Vizepräsident & Geschäftsführer
Ronald Bocan, 1070 Wien, Neubaugasse 7
Espresso Bocan

Vizepräsident
Attila Kamarad, 1050 Wien, Kohlgasse 26-28/Top 27

Kassier
Isabella Funk, 1010 Wien, Am Graben 29a
Café Chattanooga

Kassier Stv.
Ina Belavusava, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 246

Schriftführer
Stefan Schöner, 1190 Wien, Sieveringer Straße 236
Grias di Gott Wirt

Rechnungsprüfer
Komm. Rat Olaf Auer, 1190 Wien, Am Cobenzl 94
Café Cobenzl

Rechnungsprüfer
Elisabeth Dreier-Kallinger, 1030 Wien, Juchgasse 23
Café Dreier

Zur Webseite:
http://www.gastwirteverband.wien

E-Mail:
office@gastwirteverband.wien